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Das Erstgespräch

Der erste Anruf ist der schwerste Schritt.
So läuft er ab.

Was Sie beim ersten Telefonat erwartet, was Sie bereithalten können und was es kostet. Damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen, bevor Sie wählen.

Bevor Sie wählen

Viele warten zu lange mit diesem Anruf.

Ich weiß, wie viel Überwindung dieser Schritt kostet. Man schämt sich. Man will die Sache nicht größer machen, als sie vielleicht ist. Man hat Angst, dass der Anwalt einen verurteilt oder gleich eine Rechnung schickt.

Fakt ist: Bei mir passiert nichts davon. Sie erzählen, ich höre zu. Und am Ende des Gesprächs wissen Sie mehr als vorher. Das ist alles.

„Ich widme der Person, die mich anruft, Zeit. Zeit, dass ich mir anhöre, worum es geht. Ich schenke ihr die Aufmerksamkeit, kritisch nachzufragen und die richtigen Fragen zu stellen.“
Martin Fürthaler
Der Ablauf

So läuft das Erstgespräch ab.

1

Sie rufen an und erzählen. In Ihren Worten, in Ihrem Tempo. Was ist passiert, welche Post ist gekommen, welche Termine anstehen. Sie müssen nichts juristisch formulieren.

2

Ich höre zu und frage nach. Kritisch und gezielt, denn die richtigen Fragen entscheiden darüber, ob die Einschätzung etwas taugt.

3

Sie bekommen eine ehrliche Ersteinschätzung. Wie ernst ist die Lage? Was sollten Sie jetzt tun, was besser lassen? Ich sage Ihnen, was Sache ist, nicht, was Sie gerne hören würden.

4

Wir klären den nächsten Schritt. Wenn Sie eine Verteidigung brauchen, besprechen wir, wie sie aussieht und was sie kostet. Wenn Sie keinen Anwalt brauchen, sage ich Ihnen auch das offen.

★★★★★

Herr Fürthaler hat sich meinen Fall angehört und mich vor hohen Kosten gewarnt, statt leere Versprechen zu machen. Andere Anwälte hätten sich über schnelles Geld gefreut und meinen Fall ohne Erfolgsaussichten angenommen.

Tarik
Google-Rezension
Was Sie bereithalten können
  • Die Ladung, Anzeige oder das Schriftstück, das Sie bekommen haben
  • Den groben Ablauf: Was ist wann passiert?
  • Termine und Fristen, die im Schreiben stehen

Und wenn Sie nichts davon zur Hand haben: Rufen Sie trotzdem an. Anrufen reicht, den Rest klären wir gemeinsam.

Klartext bei den Kosten

Die telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Sie umfasst das Zuhören, meine Nachfragen und meine offene Einschätzung Ihrer Lage.

Kosten entstehen erst, wenn Sie mich danach mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Was das heißt, besprechen wir vorher offen: Sie wissen immer zuerst, was etwas kostet, bevor Sie sich entscheiden.

Wenn es finanziell eng ist, schauen wir gemeinsam, was möglich ist. Es gibt Ratenvereinbarungen und in bestimmten Fällen die Verfahrenshilfe.

Häufige Sorgen

Was Anrufer vorher
wissen wollen.

Nein. Das Erstgespräch verpflichtet Sie zu nichts. Viele Anrufer brauchen nur Klarheit über ihre Lage, und manchen sage ich am Telefon, dass sie gar keinen Anwalt brauchen.
Ja, vollständig. Als Rechtsanwalt unterliege ich der anwaltlichen Verschwiegenheit. Was Sie mir erzählen, bleibt bei mir, auch wenn kein Mandat zustande kommt.
Ja, das kommt oft vor. Eltern rufen für ihre Kinder an, Partner füreinander. Ich erkläre Ihnen, was jetzt wichtig ist und wie Sie der betroffenen Person wirklich helfen. Die Unterstützung der Familie ist in so einer Phase unglaublich wertvoll.
Dann erzählen Sie so viel, wie Sie möchten. Für eine erste Einschätzung reicht oft schon der Rahmen: welcher Vorwurf im Raum steht und ob eine Frist läuft. Alles Weitere kann in einem persönlichen Termin in meiner Kanzlei in 1130 Wien folgen.
Ja. Schreiben Sie mir über das Kontaktformular, was passiert ist. Ich rufe Sie persönlich zurück, in der Regel noch am selben Tag.
Mein Versprechen

Sie bekommen Zeit, eine ehrliche Analyse
und einen konkreten Fahrplan.

Mehr verspreche ich Ihnen für das erste Gespräch nicht, und weniger auch nicht. Am Ende wissen Sie, wo Sie stehen und was als Nächstes zu tun ist.

  • Kostenlose Ersteinschätzung am Telefon
  • In dringenden Fällen oft noch am selben Tag
  • Persönlich, diskret, verständlich erklärt
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