„Kooperieren Sie einfach, dann wird alles gut." Diesen Satz hören Beschuldigte ständig: von Freunden, von der Familie, manchmal sogar von den Beamten selbst. Er klingt logisch. Wer nichts zu verbergen hat, kann doch einfach reden. Genau dieser Ratschlag bringt mehr Menschen vor Gericht als so manches Beweisstück.
Das freundliche Gespräch ist Teil der Methode
Polizistinnen und Polizisten sind psychologisch geschult. Das nette Gespräch vor der Einvernahme, der lockere Smalltalk, der verständnisvolle Ton: All das hat ein Ziel, Sie zum Reden zu bringen. Und zwar zu mehr, als Sie müssten. Auch der umgekehrte Weg, Druck im Verhör, führt zum selben Ergebnis: unbedachte Sätze.
Das Problem daran: Was Sie einmal gesagt haben, steht im Protokoll. Schwarz auf weiß. Auch wenn Sie es anders gemeint haben. Auch wenn der Satz aus dem Zusammenhang gerissen wird. Diesen Satz sagt Martin Fürthaler seinen Mandanten deshalb schon beim ersten Telefonat:
„Die Tinte ist trocken. Was einmal im Protokoll steht, kann kein Anwalt der Welt wegzaubern. Deshalb sprechen Sie mit mir, bevor Sie mit Polizei und Gericht sprechen.“Martin Fürthaler, Strafverteidiger Wien
Ihr gutes Recht: die Aussage verweigern
Was viele nicht wissen: Das Recht zu schweigen gibt es nicht nur in Hollywood-Filmen. Als Beschuldigter in Österreich dürfen Sie die Aussage verweigern. Und kein Gericht darf Ihnen dieses Schweigen negativ auslegen. Es gilt nicht als Schuldeingeständnis. Ihre eigenen Worte im Protokoll dagegen dürfen sehr wohl gegen Sie verwendet werden. Und das werden sie.
Aussageverweigerung heißt dabei nichts anderes als: „Ich möchte mich zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu dem Vorwurf äußern." Höflich, ruhig, ohne Rechtfertigung. Mehr braucht es nicht.
Die älteste Verhör-Taktik der Welt
Ein Klassiker, auf den auch besonnene Menschen hereinfallen: „Ihr Freund sitzt nebenan und hat schon alles erzählt. Wollen Sie nicht Ihre Seite schildern?" Wer darauf aus Panik losredet, liefert oft erst den Beweis, den die Polizei vorher gar nicht hatte. Wie diese Taktik funktioniert und wie Sie richtig reagieren, lesen Sie im eigenen Beitrag: „Ihr Freund hat schon gestanden": Fallen Sie nicht auf diesen Trick herein.
Warum Widersprüche so gefährlich sind
Vor Gericht entscheidet am Ende Ihre Glaubwürdigkeit. Wer bei der Polizei A sagt und in der Verhandlung B erklärt, wird damit vor Gericht konfrontiert und verliert. Wer dagegen von Anfang an mit Bedacht und Strategie aussagt (oder eben schweigt, bis die Strategie steht), bleibt konsistent. Das ist der Unterschied zwischen einer durchdachten Verteidigung und Improvisation unter Stress.
Was Sie konkret tun sollten
- Vor der Einvernahme: Keine Aussage ohne vorherige Beratung. Sie dürfen einen Verteidiger beiziehen, nutzen Sie dieses Recht.
- Bei der Polizei: Höflich bleiben, keine Angaben zur Sache machen. Kein Smalltalk über den Vorwurf, auch nicht am Gang.
- Niemals: Andere vorschnell beschuldigen oder Erklärungen „zurechtbiegen". Eine Einvernahme dürfen Sie übrigens auch abbrechen.
- Danach: Erst wenn der Akt bekannt ist, lässt sich seriös entscheiden, ob und was Sie aussagen.
Rufen Sie an, bevor Sie zur Polizei gehen. Ich sage Ihnen in wenigen Minuten, was die Ladung bedeutet und was Ihr erster richtiger Schritt ist.
Kostenlos anrufen: 0664 184 49 97Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Ob und wann eine Aussage sinnvoll ist, hängt immer vom konkreten Fall ab.