Sie sitzen in der Einvernahme. Der Beamte lehnt sich zurück und sagt: „Hören Sie, Ihr Freund sitzt nebenan und redet bereits. Wollen Sie nicht auch Ihre Seite erzählen?" Ihr erster Impuls: sofort reden. Richtigstellen. Die Schuld von sich weisen, koste es, was es wolle. Und genau das ist die Falle.
Warum dieser Trick so gut funktioniert
Es ist eine der ältesten Verhör-Taktiken überhaupt: Beschuldigte gegeneinander ausspielen. Sie funktioniert, weil der Instinkt, sich zu verteidigen, stärker ist als jede Vernunft. Ob Ihr Freund wirklich ausgesagt hat? Das wissen Sie in diesem Moment gar nicht, und darauf baut die ganze Taktik.
Wer aus Panik losredet, liefert oft erst den Beweis, den die Polizei vorher gar nicht hatte: dass Sie überhaupt dabei waren. Dass Sie Details kennen, die nur ein Beteiligter kennen kann. Dass es womöglich ein gemeinsames Vorgehen gab.
Die Rechtfertigungsspirale: der Anfang vom Ende
Der zweite Fehler folgt meist direkt auf den ersten: Wer einmal ins Straucheln gerät, redet weiter. Und weiter. Erklärungen werden nachgebessert, Versionen angepasst, Ausreden gestapelt.
„Wenn man sich in Rechtfertigungsspiralen verliert, das ist der Anfang vom Ende.“Martin Fürthaler, Strafverteidiger Wien
Besonders heikel wird es, wenn in der Panik andere beschuldigt werden. Aussagen wie „Das war wer anderer" sind nicht nur unglaubwürdig. Sie können strafrechtlich zum eigenen Problem werden, vor allem wenn die Beschuldigung falsch ist.
Was Sie in dieser Situation wirklich tun dürfen
- Sie dürfen schweigen: Keine Aussage zur Sache, höflich und ruhig. Ihr Schweigen darf Ihnen niemand negativ auslegen. Ihre panischen Erklärungen im Protokoll dagegen schon.
- Sie dürfen die Einvernahme abbrechen: Vor allem, wenn Sie merken, dass es schlecht läuft. Sie müssen sich nicht „zu Ende befragen" lassen.
- Sie dürfen einen Verteidiger beiziehen: Und zwar bevor Sie irgendetwas sagen. Das ist kein Schuldeingeständnis, sondern Selbstschutz.
Die richtige Reihenfolge: erst Beratung, dann Aussage
Ob und was Sie aussagen sollten, lässt sich seriös erst beantworten, wenn klar ist, was im Akt steht: Was wird konkret vorgeworfen? Welche Beweise gibt es wirklich, und welche werden nur behauptet? Wer diese Reihenfolge einhält, tappt in keine Taktik: Es gibt schlicht nichts, womit man Sie überrumpeln kann.
Rufen Sie an, bevor Sie hingehen. Wir besprechen, was auf Sie zukommt und wie Sie sich richtig verhalten.
Kostenlos anrufen: 0664 184 49 97Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.